Fluchtwegplan

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Ein Flucht- und Rettungsplan fungiert als Informationsträger von Flucht- und Rettungswegen, sowie die Evakuierung und Brandbekämpfung eines Gebäudes. Er sollte sehr simpel sein, um wichtige Informationen so schnell wie nur möglich an den oder die Betroffen zu übermitteln. Da die Welt heutzutage sehr vernetzt ist, ist es zudem sehr von Wichtigkeit, dass die Information auch in der Weltsprache Englisch zu finden ist.

Auf einem Flucht und Rettungsplan ist der Grundriss des entsprechenden Gebäudes zu sehen. Außerdem sollte man den Verlauf der Fluchtwege, auf dem Plan verzeichnet, wahrnehmen können, der dadurch auch Fluchtwegplan genannt wird. Desweiteren sind folgende Informationen äußerst wichtig für die Vollständigkeit eines Flucht- und Rettungsplans: Lage der Notausgänge, Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, Lage der Sammelplätze, Standort des Betrachters, Verhaltensregeln, Legende der Zeichen und Symbole.

Wer darf aber einen solchen Fluchtplan, Rettungs- oder Brandschutzpläne erstellen? Bei großen Anlangen oder Gebäuden ist es meist gesetzlich vereinbart, dass diese einen Flucht- und Rettungsplan beinhalten müssen. Dann ist der Arbeitgeber berufen, diese im jeweiligen Gebäude anzubringen. Die genaue und fehlerlose Anfertigung solcher Pläne ist sehr essentiell, da bei Fehlinformationen teilweise sogar Leben auf dem Spiel stehen. Daher ist es notwendig, Experten zu engagieren, deren Job es ist, solche Pläne makellos zu gestalten.

Die Sicherheitstechnik verbirgt sich hinter solch bedeutsamen Aufgaben, Flucht und Rettungspläne für Gebäude herzustellen und auch anzubringen. Sicherheitstechnik ist ein Begriff der sehr großflächig ist, da Sicherheitstechniker auch Schlüsseldienst und Ähnliches sein kann. Generell gesagt ist Sicherheitstechnik ein Studium, welches ungefähr 6 Semester in Anspruch nimmt. Zu den Aufgaben eines Sicherheitstechnikers gehört nicht nur, Flucht und Rettungspläne zu erstellen, sondern auch Planung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von sicherheitstechnischen Anlagen, wie zum Beispiel Alarmanlagen, Überwachungskameras und vieles mehr.

Wenn jemand eine derartige, abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium als Sicherheitstechniker hat, kann derjenige bei zum Beispiel dem TÜV SÜD ein Seminar durchlaufen, in welchem ihm die Erstellung und der Umgang mit Flucht und Rettungsplänen vertraut gemacht wird. Die Dauer des Seminars beträgt einen Tag und derjenige muss sich einer Abschlussprüfung unterziehen. Die Inhalte des Seminars lauten: Brandschutzziele und Aufgaben von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten; Rechtliche Grundlagen; Begriffe, Aufgaben, Pflichten und Zuständigkeiten bei Erstellung und Aktualisierung der Pläne; Aufbau und Inhalt von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601 und ASR A1.3 und A2.3 und vieles mehr.

Voraussetzungen, dieses Seminar absolvieren zu dürfen sind, wie bereits erwähnt, zum einen eine themenrelevante Ausbildung, aber auch Berufserfahrung und oder Kenntnis der Anlagen. Wenn man das Seminar erfolgreich absolviert, erhält man ein Zertifikat der TÜV SÜD Akademie. Der Nutzen dieses Zertifikats beläuft sich auf der Beurteilung der Richtigkeit solcher Pläne und Unterlagen, ausreichende Vorsorge für den Ernstfall und am wichtigsten, man erwirbt die für die DIN ISO 23601 (Sicherheitskennzeichnung) erforderliche Sachkunde, um derartige Pläne zu erstellen und anzubringen.

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